Cookie-Richtlinie – Zahlungslotse
Diese Cookie-Richtlinie erläutert, welche Cookies und vergleichbaren Technologien auf Zahlungslotse zum Einsatz kommen, welchen Zweck sie erfüllen und wie Sie Ihre Einwilligung erteilen oder widerrufen können. Rechtsgrundlage für die Speicherung von Informationen auf und den Zugriff auf Informationen in Ihrem Endgerät ist § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Ergänzend gelten die Vorgaben der DSGVO. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihr Browser lokal ablegt; ähnlich wirken Local-Storage-Einträge, Session-Storage und Pixel.
Streng notwendige Cookies
Diese Cookies sind erforderlich, damit die Website technisch funktioniert – etwa zur Speicherung Ihrer Consent-Entscheidung, zur Zuweisung eines Sitzungs-Identifiers oder zum Schutz vor CSRF-Angriffen. Ohne diese Cookies können wesentliche Funktionen nicht bereitgestellt werden. Ihre Speicherung erfolgt auf Grundlage von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und ist einwilligungsfrei zulässig, solange sie unbedingt erforderlich ist. Die Speicherdauer reicht von der Sitzung bis zu maximal zwölf Monaten.
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Zuständige Aufsicht
Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben nach DSGVO und TDDDG ist auf Bundesebene die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn. Beschwerden können auch an die für Ihr Bundesland zuständige Landesdatenschutzbehörde gerichtet werden.
Stand: 21. Juli 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Zahlungslotse»
